Betroffen von der Bauproduktenverordnung sind Kabel, die in EU-Mitgliedsstaaten dauerhaft in Gebäuden oder unterirdisch verbaut werden (“Installationskabel”). Ziel der Verordnung ist, die verfügbare Zeit für die Evakuierung von Personen aus Gebäuden im Brandfall zu verlängern und mit der neuen Verordnung einen europaweiten Standard zu setzen. Dies soll mithilfe von flammenhemmenden, raucharmen und giftfreien Kabeln erreicht werden.

Dabei werden für Gebäude mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen unterschiedliche Brennbarkeitsklassen empfohlen oder von Planern vorgeschrieben. Gebäude mit geringen Sicherheitsanforderungen sind zum Beispiel freistehende Gebäude unter 7 m Höhe oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude (empfohlene Brennbarkeitsklasse Eca). Mittlere Sicherheitsanforderungen werden Schulen, Freizeitparks oder Turnhallen zugeschrieben (Dca). Hohe Sicherheitsanforderungen betreffen Kaufhäuser, Konzerthallen oder Wolkenkratzer (Cca). Für Krankenhäuser, Altersheime oder Tunnel werden tendenziell Brennbarkeitsklassen für sehr hohe Sicherheitsanforderungen empfohlen (B2ca).
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