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Nennausbreitungsgeschwindigkeit (NVP)

05.01.2024 | Über kaum einen Parameter wird so oft diskutiert wie über den NVP-Wert, denn immerhin spielt er bei der korrekten Längenermittlung und damit für die Abrechnung der verlegten Leitungen eine entscheidende Rolle. Lesen Sie in diesem Beitrag, was es mit dem NVP auf sich hat und wie man ihn normkonform bestimmt.

 

NVP steht für Nominal Velocity of Propagation, auf Deutsch Nennausbreitungsgeschwindigkeit, Signalausbreitungsgeschwindigkeit, relative Ausbreitungsgeschwindigkeit, Verkürzungsfaktor oder Ausbreitungsfaktor.

Der NVP-Wert gibt die Geschwindigkeit an, mit der Signale auf einer Datenleitung unterwegs sind. Die Angabe erfolgt in Prozent der Vakuumlichtgeschwindigkeit (Symbol „c“) oder als entsprechende Kommazahl. Die Vakuumlichtgeschwindigkeit beträgt ca. 300.000 km/s oder umgerechnet 300.000.000 m/s. Ist der NVP einer Leitung beispielsweise mit „78 % c“ oder „0,78 c“ angegeben, dann beträgt die Geschwindigkeit der Daten ca. 234.000.000 m/s (300.000.000 m/s • 0,78).

 

NVP ist keine Messgröße, sondern eine Materialeigenschaft. Das Messgerät schickt einen Impuls auf die Leitung und misst die Zeit, bis er wieder zurückkommt. Dann berechnet es die Leitungslänge nach der altbekannten Formel „Länge = Geschwindigkeit • Zeit“.

 

Der NVP-Wert wird am Messgerät ausgewählt oder eingegeben. Nur mit korrektem NVP kann das Messgerät die Leitungslänge korrekt bestimmen. Wird beispielsweise 0,77 statt 0,78 eingegeben, wird die Länge einer 90 m langen Leitung nur als 88,8 m berechnet. Bei einem Projekt von 500 Doppeldosen (1.000 Anschlüsse) führt ein Messfehler von nur 1 m pro Leitung zu einem Gesamtfehler von über 1 km. Je größer die Differenz des eingegebenen NVP-Wertes zum korrekten Wert ist, desto größer wird der Fehler. Oder: „Je falscher der NVP, desto falscher die berechnete Leitungslänge.“ Dies ist besonders wichtig, wenn die mit dem Messgerät ermittelte Länge für die Abrechnung der verlegten Leitungen herangezogen wird.

 

Für die korrekte Wahl des NVPs gibt es verschiedene Möglichkeiten:

 

  • Die Daten der zu messenden Leitung sind in der Datenbank des Messgeräts enthalten und man muss sie nur auswählen. Es empfiehlt sich dennoch, den im Messgerät gespeicherten NVP-Wert anhand des Hersteller-Datenblatts der Leitung zu kontrollieren und falls erforderlich zu korrigieren.
  • Sind die Daten der Leitung nicht im Messgerät gespeichert, kann der NVP-Wert meist anhand des Hersteller-Datenblatts der Leitung in das Messgerät eingegeben werden.
  • Ist auch kein Datenblatt zur Hand, kann der NVP-Wert an-hand eines Leitungsstücks (sog. Referenzleitung) bestimmt werden.

 

 

Bestimmung des NVPs mit einem Leitungsstück

Hierfür wird ein Stück des verlegten Leitungstyps (DIN EN 61935-1:2010-07 fordert ein Stück von der gleichen Spule) mit Buchsen oder Anschlussdosen an beiden Enden versehen. Die Länge der Leitung wird von Hand möglichst genau gemessen.

Je nach Messgerät kann die von Hand gemessene Länge direkt eingegeben werden und das Messgerät errechnet den passenden NVP-Wert. Ansonsten wird der NVP von Hand so lange geändert, bis das Mess-gerät die korrekte (von Hand gemessene) Länge anzeigt.

DIN EN 61935-1:2010-07 fordert für das Leitungsstück zur NVP-Bestimmung eine Mindestlänge von 15 m. Die Messungenauigkeit der Messgeräte enthält eine prozentuale und eine feste Komponente. In der Praxis werden deshalb auch gerne 50 m lange Leitungsstücke verlangt, um die beiden Einflüsse auszumitteln. Die Referenzleitung wird oft dem Bauherrn für eventuelle spätere Messungen übergeben.

 

Wichtig: Die Aderpaare einer Datenleitung sind durch unterschiedliche Verdrillung unterschiedlich lang. DIN EN 61935-1:2010-07 fordert, auf die Länge des kürzesten Paares zu kalibrieren. Die Längenmessung bezieht sich dann auch immer auf dieses Paar.

 

Autor:

Dirk Traeger

Technical Solutions Manager DataVoice